Unternehmen geben dem Personalvermittler konkrete Wünsche und Vorstellungen für die offene Stelle mit. Folglich sucht der Personalvermittler nach diesen Anforderungen. Nach einer Vorauswahl lädt das Unternehmen die gewünschten Kandidaten zum Vorstellungsgespräch ein. Schließlich ist das Ziel einer Personalvermittlung eine Festanstellung.
Personalvermittler werden auf Erfolgsbasis bezahlt. Demgegenüber stehen Personalberater, die im Rahmen einer Drittregelung (nach Fortschritt des Projekts) bezahlt werden. Deshalb fallen Personalvermittler in das Maklerrecht. Sie bemühen sich um die reine Vermittlung eines Kandidaten an den Auftraggeber. Dafür erhalten sie eine Provision. Folglich arbeiten Personalberater umfänglicher als Personalvermittler. Denn sie kümmern sich um die Suche und anschließende Betreuung während des Prozesses von Fach- und Führungskräften. Diese Beratung ist sehr exklusiv und intensiv und wird dementsprechend auch bezahlt.
Personalvermittler